1964: Das "Institut" kommt nach Korea
Aus dem ersten Brief 1964:
»Mehr als zwei Monate hatten uns die Schwestern des Kolumba-Institutes beherbergt. Nun aber wohnen wir seit 17. August im eigenen Heim … Die Not des Volkes geht uns zu Herzen. Täglich kommen viele Bedürftige an unsere Klosterpforte. Der Süden Koreas ist überbevölkert, der Boden sehr mager, die Arbeit in den Reisfeldern sehr mühsam … Der an Bodenschätzen und Wasserkraft reiche Norden steht unter kommunistischer Herrschaft. Viele Flüchtlinge von dort fristen hier im Süden ihr armseliges Dasein …«
1966 wird die Schule (Volksschule und Highschool) in Dae-Jeon eröffnet. Von Anfang an machen die Schülerinnen und Schüler alle Prüfungen ohne jede Aufsicht.
1973 wird die koreanische Provinz errichtet.
Von 1993 bis 2002 leitet mit Sr. Annuntiata Pak (Bild) eine koreanische Schwester die Gesamtgemeinschaft (seit 1953 vereinigt aus dem Mainzer, dem österreichischen und dem Nymphenburger Zweig).
2007 hat die koreanische Provinz 228 Mitgliedern in 42 Niederlassungen. Vier Schwestern leben und arbeiten in Ulaanbaatar (Mongolei).
Das II. Vatikanische Konzil gab den Ordensgemeinschaften den Auftrag sich aus den eigenen Quellen zu erneuern. Daraufhin beschloss die Generalkongregation 1968, neue Konstitutionen zu erarbeiten, die sich stärker als bisher an denen des Jesuitenordens orientieren. Von 827 Konstitutionen des hl. Ignatius wurden 435 ausgewählt und bei der nächsten Generalkongregation einstimmig angenommen. Von der Kirche approbiert, traten sie am 20. April 1979 in Kraft.
Konzilsdekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens vom 28. Oktober 1965, Nr. 2:
Zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens heißt: ständige Rückkehr zu den Quellen jedes christlichen Lebens und zum Geist des Ursprungs der einzelnen Institute, zugleich aber deren Anpassung an die veränderten Zeitverhältnisse. Diese Erneuerung ist unter dem Antrieb des Heiligen Geistes und unter der Führung der Kirche nach folgenden Grundsätzen zu verwirklichen:
a) Letzte Norm des Ordenslebens ist die im Evangelium dargelegte Nachfolge Christi. Sie hat allen Instituten als oberste Regel zu gelten.
b) Es ist der Kirche zum Nutzen, daß die Institute ihre Eigenart und ihre besondere Aufgabe haben. Darum sind der Geist und die eigentlichen Absichten der Gründer wie auch die gesunden Überlieferungen, die zusammen das Erbe jedes Institutes ausmachen, treu zu erforschen und zu bewahren.
c) Alle Institute sollen am Leben der Kirche teilnehmen und sich entsprechend ihrem besonderen Charakter deren Erneuerungsbestrebungen – auf biblischem, liturgischem, missionarischem uns sozialem Gebiet – zu eigen machen und sie nach Kräften fördern.
d) Die Institute sollen dafür sorgen, daß ihre Mitglieder die Lebensverhältnisse der Menschen, die Zeitlage sowie die Erfordernisse der Kirche wirklich kennen, damit sie die heutige Welt im Licht des Glaubens richtig beurteilen und den Menschen mit lebendigem apostolischem Eifer wirksamer helfen können.
e) Da das Ordensleben durch die Verpflichtung auf die evangelischen Räte vor allem anderen auf die Nachfolge Christi und die Vereinigung mit Gott abzielt, ist ernst zu bedenken, daß auch die besten Anpassungen an die Erfordernisse unserer Zeit ohne geistliche Erneuerung unwirksam bleiben; diese hat darum auch bei aller Förderung äußerer Werke immer das Wesentliche zu sein.
So lebt die Congregatio Jesu heute